Feuerwerk außerhalb Silvester erwerben
Vier legale Wege um Feuerwerk auch außerhalb Silvester zu kaufen und zu zünden
Wie kann ich Feuerwerk unterjährig bekommen?
Feuerwerk ist nicht nur Silvester. Wer auch außerhalb der Jahreswende zünden möchte, hat in Deutschland vier legale Möglichkeiten – je nach Anlass, Häufigkeit und Aufwand die man bereit ist zu betreiben. Wir erklären alle vier kurz und verständlich.
1. Ausnahmegenehmigung nach §24 1. SprengV
Eine Ausnahmegenehmigung ist der einfachste Weg für Privatpersonen die ein einzelnes Event planen – zum Beispiel eine Hochzeit, einen runden Geburtstag oder eine besondere Feier. Mit dieser Genehmigung darf F2-Feuerwerk unterjährig erworben und abgebrannt werden.
Die Genehmigung wird beim Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde beantragt, in der das Feuerwerk gezündet werden soll – nicht am Wohnort. Ein Formular dafür kann hier heruntergeladen werden. Die Kosten variieren je nach Gemeinde – am besten vorab direkt dort nachfragen.
Wichtig: Die Genehmigung muss rechtzeitig beantragt werden – je nach Behörde dauert die Bearbeitung mehrere Wochen.
2. Erlaubnis nach §27 SprengG
Mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach §27 SprengG darf das ganze Jahr über Feuerwerk der Kategorien F2 und F3 gekauft werden – ohne Saisonbeschränkung. Für das Abbrennen ist keine zusätzliche Genehmigung nötig, allerdings muss das geplante Feuerwerk mindestens zwei bis vier Wochen vor dem Abschuss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Sicherheitsabstände und weitere Auflagen sind zu beachten.
Die Erlaubnis kann jeder Bürger ab 21 Jahren beantragen – in den meisten Bundesländern beim Landratsamt. Ein Fachkundenachweis ist für F2 und F3 nicht erforderlich. Wichtig: Beide Kategorien müssen explizit in der Erlaubnis eingetragen sein – nur was drin steht, darf auch erworben werden.
Für die Erlaubnis wird in der Regel eine pyrotechnische Haftpflichtversicherung verlangt. Eine günstige Möglichkeit bietet der BVPK (bvpk.org) – als Mitglied kann man dort eine pyrotechnische Haftpflichtversicherung für derzeit rund 60 € pro Jahr abschließen. Alternativ lohnt sich eine Nachfrage bei der eigenen Privathaftpflicht.
Die Behörde prüft außerdem die persönliche Zuverlässigkeit über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung – das läuft im Hintergrund ab und erfordert in der Regel einen zusätzlichen Antrag.
3. Gewerbeschein
Gewerbetreibende dürfen zum Zweck des Wiederverkaufs ganzjährig Feuerwerk kaufen. Wir lassen uns den Wiederverkaufszweck schriftlich bestätigen – das ist Pflicht für uns als Händler.
Achtung: Zünden darf der Gewerbetreibende das Feuerwerk unterjährig nicht – es sei denn er hat zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach §24 1. SprengV (siehe Punkt 1).
4. Ganzjahresfeuerwerk – F1, T1 und P1
Es gibt inzwischen viele hochwertige Feuerwerkskörper und pyrotechnische Artikel die das ganze Jahr über frei erhältlich sind – ohne Genehmigung. Ein kurzer Überblick:
Kategorie F1 – ganzjährig frei erhältlich ab 12 Jahren. Früher oft als Kinder- und Jugendfeuerwerk bezeichnet, ist die Qualität in den letzten Jahren deutlich gestiegen – besonders bei Bengalos und Fontänen.
Kategorie T1 – ganzjährig frei erhältlich ab 18 Jahren. Das T steht für technisches Feuerwerk. Abbrand ist das ganze Jahr erlaubt, allerdings nur im Rahmen von Show- und technischen Zwecken mit Foto- oder Videoaufnahmen. Der Showzweck ist dabei durchaus weit auslegbar.
Kategorie P1 – ganzjährig frei erhältlich ab 18 Jahren. Diese Kategorie umfasst pyrotechnische Gegenstände die keiner anderen Kategorie eindeutig zugeordnet werden können. Auch hier gibt es Produkte mit besonderen Verwendungsauflagen.
Wichtig: Lagermengen beachten
Bei allen vier Möglichkeiten gelten gesetzliche Höchstmengen für die Lagerung zuhause. Laut 2. SprengV dürfen pro abgeschlossenem Kellerraum gelagert werden:
- 10 kg NEM der Lagergruppe 1.4G, oder
- 3 kg NEM der Lagergruppe 1.3G
Bereits ein einziger Artikel der Lagergruppe 1.3G reduziert die gesamte Lagermenge auf 3 kg NEM – also beim Kauf entsprechend planen.
Um die begrenzte Lagermöglichkeit zu entschärfen bieten wir kurzfristige Abholung sowie schnellen Versand innerhalb von 3–5 Werktagen an.
Ihr braucht Hilfe bei der Auswahl?
Wer unsicher ist welche Option für seinen Anlass passt, ruft uns einfach an – wir beraten gerne und helfen bei der Produktauswahl. Wer sofort stöbern möchte, findet in unserem Shop alle ganzjährig verfügbaren Artikel übersichtlich gelistet.