1.3G-Artikel: Bestellung und Abholung
Der Kauf und die Abholung von 1.3G-Artikeln unterliegen besonderen Regelungen. Bitte beachte die folgenden Hinweise:
Bestellfristen
Allgemein:
Bestellungen für 1.3G-Artikel sind bis zum 25.11.2026 möglich. Je nach Auftragseingang kann der Bestellschluss auch einige Tage früher liegen.
Abholung:
Die Abholung erfolgt wie bisher zwischen dem 29.12. und 31.12.Erlaubnisinhaber gemäß §27 SprengG:
Es gilt derselbe Bestellschluss: 25.11.2026.
Abholung & Bearbeitungszeit
Bearbeitungszeit:
Abholungen von 1.3G-Artikeln unter dem Jahr erfordern eine Bearbeitungszeit von fünf Werktagen.Sonderabholtage für Erlaubnisinhaber:
Bestellungen können an folgenden Tagen abgeholt werden:- Samstag, 05.12.2026 (09:00 – 13:00 Uhr)
- Mittwoch, 09.12.2026 (08:00 – 18:00 Uhr)
- Samstag, 12.12.2026 (09:00 – 13:00 Uhr)
Hinweis:
Im November ist keine Abholung von 1.3G-Artikeln möglich – dafür gibt es die drei Sonderabholtage im Dezember. Auch an anderen Tagen im Dezember vor Silvester ist eine Abholung der 1.3G-Artikel leider nicht möglich, da die Ware im Außenlager liegt.
Wichtige Hinweise zur Abholung
Feuerlöscher-Pflicht:
Zur Abholung von 1.3G-Artikeln muss ein mindestens 2 kg Feuerlöscher mitgeführt werden.Begrenzte Lagermengen zu Hause:
Laut 2. SprengV – Anlage 7 gelten folgende maximale Lagermengen:- 10 kg NEM der Lagergruppe 1.4G oder
- 3 kg NEM der Lagergruppe 1.3G – pro abgeschlossenen Kellerraum.
Bereits ein einziger 1.3G-Artikel reduziert die maximale Lagergrenze auf 3 kg NEM!
Bitte plane entsprechend und beachte die gesetzlichen Vorschriften.