Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier das Wichtigste zuerst:
1. Kann ich das ganze Jahr Feuerwerk kaufen?
2. Wie bestelle ich?
3. Muss ich Fracht oder Verpackung bezahlen?
4. Wie zahle ich?
5. Habe ich Garantie bei Reklamationen?

1. Das ganze Jahr Feuerwerk!
In den Bereichen Party-Artikel und Kinderfeuerwerk finden Sie genehmigungsfreie Artikel ohne Altersbeschränkung. Die anderen Artikel sind erst ab 18 Jahren frei verkäuflich. Deshalb benötigen wir einmalig eine Kopie eines gültigen Ausweises per E-Mail, Fax oder Post.

PDF - gesetzliche Bestimmungen
PDF - Ausnahmegenehmigung

Achtung: Für Silvesterbestellungen sowie bei Zusendung eines Gewerbescheines wird keine Ausnahmegenehmigung benötigt.

2. Bestellungen:
Wählen Sie die gewünschte Artikelgruppe (z. B. Raketen). Große Artikelabbildungen erhalten Sie durch Anklicken des Vorschaubildes rechts. Mengenveränderungen und Löschen des Artikels können Sie später im Warenkorb vornehmen. Für Party-Artikel benötigen wir keinen einmaligen Altersnachweis. Nach Eingang Ihrer Bestellung liefern wir, in der Regel, innerhalb 1-2 Werktagen.

3. Frachtkosten:
Der Mindestbestellwert beträgt 75,00 Euro. Ab einem Bestellwert von 250,00 Euro liefern wir frei Haus. Darunter berechnen wir einen preislich gestaffelten Frachtkostenanteil von 19,99 - 4,99 Euro (versicherter Versand). Bei Zahlung per Vorkasse oder Bar entfällt auch die Nachnahmegebühr von 8,50 Euro. Für Lieferungen auf eine der deutschen Inseln wird ein Inselzuschlag von 13.00 Euro fällig.

4. Zahlung:
Per Vorkasse d.h. Sie überweisen vor Versendung oder senden uns Bargeld per Post. Per Nachnahme d.h. der Paketdienst kassiert bar bei Lieferung. Falls Sie bei der Bestellung keine Angaben machen, liefern wir per Nachnahme.

5. Garantie und Reklamationen:
Alle von Beisel Feuerwerk vertriebenen Artikel entsprechen dem deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandard. Alle pyrotechnischen Artikel besitzen eine BAM-Prüfnummer. Sollten Sie dennoch einmal Probleme mit einem unserer Produkte haben, können Sie diesen jederzeit unter Angabe des Reklamationsgrundes zurücksenden. Sie erhalten umgehend einen Ersatzartikel oder, auf Wunsch , Ihr Geld zurück.

Hier nun die präzisen AGBs. Sie können diese hier auch als pdf downloaden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abwei chender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehalt los ausführen.

II. Angebote, Aufträge
Unsere Angebote. Prospekte, Preislisten und sonstigen Unterlagen sind freibleibend. Der Käufer ist 10 Tage an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

III. Pflicht des Käufers für den Fall unserer Vorleistungspflicht
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit bzw. seine Kreditwürdigkeit. Bei schuldhafter Falschauskunft, insbesondere dann wenn die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 899 ff. ZPO und fehlgeschlagene Vollstreckungsversuche nicht offenbart wurden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Da wir bei der Herstellung unserer Waren erhebliche Vorleistungen zu erbringen haben, können wir, wenn sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluß erheblich verschlechtert hat, insbesondere wenn der Besteller zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach §§ 899 ff. ZPO veranlasst wurde oder Vollstreckungsversuche gegen ihn fehlgeschlagen sind, Anzahlungen entsprechend unserer Vorleistungen verlangen. Sollten diese Anzahlungen nicht fristgerecht eingehen, sind wir nach Mahnung zum Rücktritt berechtigt. In den vorgenannten Fällen können wir die Vertragserfüllung von der vorherigen Entrichtung des Kaufpreises abhängig machen. Die Geltendmachung weiterer Schäden aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss bleibt vorbehalten.

IV. Lieferung und Preise
Erfolgt der Verkauf an nicht unter § 24 Ziffern 1 und 2 des AGB-Gesetzes fallende Personen (Nicht-Kaufleute), sind die in unserem Angebot gemachten Preise Festpreise, wenn Lieferung innerhalb von 4 Monaten erfolgen soll; bei vereinbarter späterer Lieferung gilt der zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung gültige Listenpreis. Mangels Listenpreis erfolgt die Bestimmung des Preises nach unserem billigen Ermessen unter Orientierung am jeweiligen Marktpreis. Erfolgt der Verkauf an Kaufleute, ist Preis der jeweilige zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Listenpreis. Die Listen- und Angebotspreise schließen Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich berechnet. Lieferung erfolgt frei Empfangsort bzw. bei Lieferung ins Ausland frei deutsche Grenze einschließlich entsprechender Verpackung und Transportversicherung. Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, einen Monat nach Auftragsbestätigung.

V. Lieferverzug und Folgen bei Lieferverzug
Erfolgt der Verkauf an Kaufleute bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Erfolgt der Verkauf an Nichtkaufleute, sind beide Parteien zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn wir zwei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet sind, die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem Vorlieferanten nicht oder in nicht vertragsgerechter Qualität erhalten haben, obwohl wir ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorlieferung sicherzustellen. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten - zum Beispiel Krieg, Betriebsstörung, behördliche Eingriffe. Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten - so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die oben angesprochenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Kunden. Wir haben den Kunden über das Vorliegen solcher Umstände unverzüglich zu benachrichtigen. In den Fällen des Verzuges und zu vertretender Unmöglichkeit sind Schadensersatzansprüche im nichtkaufmännischen Verkehr auch bei leichter Fahrlässigkeit begründet. Sie beschränken sich jedoch auf den vorhersehbaren Schaden und auf den dreifachen Bestellwert. Dagegen sind im kaufmännischen Verkehr derartige Schadensersatzansprüche auch bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten in Rede steht. Ein Rücktrittsrecht steht dem Käufer erst nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen zu; dies gilt auch im Falle eines datumsmäßig vereinbarten Lieferzeitpunkts.

VI. Annahmeverzug
Ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Leistungsverweigerung steht uns auch zu, wenn der Käufer bis zum Ablauf der vereinbarten Lieferfrist seiner Verpflichtung zur Abnahme von Lieferungen aus anderen Verträgen nicht nachgekommen ist. Im Falle eines Verkaufs bedarf es keiner Mahnung und Fristsetzung. Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung auch innerhalb einer zu setzenden Nachfrist von 10 Tagen nicht nach, so kann der Verkäufer die Ware freihändig verkaufen.

VII. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Käufers

VIII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum vollständigen Bezahlen der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung unser Eigentum. Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 25 % des Rechnungswertes des Sicherungsgutes, so sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers und auf Verlangen eines anderen Gläubigers des Käufers Sicherheiten in ansprechender Höhe freizugeben. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns sofort unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls zu melden. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde ist solange befugt, die Forderung einzuziehen, bis dies aufgrund seines Zahlungsverzuges oder seines Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat uns der Schuldner auf Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung seiner Forderungen und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehalts Dritten gegenüber nachzureichen. Im Falle des Zahlungsverzuges oder des Vermögensverfalls können wir sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware verlangen. Befristete Forderungen werden dann sofort fällig. Hereingegebene Wechsel sind unabhängig von ihrer Fälligkeit Zug um Zug gegen bar einzulösen. Die Erführung laufender Kaufverträge kann von Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig gemacht werden. Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

IX. Verzugszinsen
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit dem vereinbarten Skontoabzug zu zahlen. Innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

X. Gewährleistung, Mängelrügen, Widerrufsrecht
Sie können Ihre Bestellung / Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen bzw. die Ware zurücksenden. Die Frist beginnt mit Absendung der Bestellung bzw. Erhalt der Ware. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 75,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Der Käufer ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen. Werden später Mängel offensichtlich, so sind sie ebenfalls innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen, Nach Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Die Mängelanzeige hat unter Vorlage des entsprechenden Pack- und Kontrollzettels zu erfolgen. Auch bei rechtzeitiger und begründeter Geltendmachung von Mängeln sind wir nach unserer Wahl nur zur kostenlosen Ersatzlieferung oder Wiederinstandsetzung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer lediglich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung stehen dem Käufer nicht zu. Die Haftung nach § 463 BGB bleibt unberührt.

XI. Haftung
Ersatzansprüche jeder Art, zum Beispiel auch aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegeben. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche, wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und auf alle gesetzlichen Ansprüche. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer. Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XII. Sonderanfertigungen
Sofern wir die Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen Angaben eines Kunden herstellen, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass durch die Anlieferung und den Verkauf dieser Ware Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung solcher Schutzrechte entstehen, hat uns der Käufer schadlos zu halten.

XIII. Transportversicherung
Zur Wahrung der Ansprüche des Verkäufers oder des Käufers aus der Transportversicherung ist der Käufer zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
Bei Bahn- und Posttransporten: bei Beschädigungen oder Verlusten, die äußerlich erkennbar sind, ist der Schaden sofort vor Abnahme des Gutes durch die Bahn oder Post feststellen zu lassen und eine Tatbestandsaufnahme zu fordern. Die Annahme des Gutes ohne amtliche Feststellung ist zu verweigern. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, die sich also erst beim Auspacken herausstellen, muss das Gut im vorgefundenen Zustand liegenbleiben und die Beförderungsanstalt sofort nach Entdeckung des Schadens mündlich und schriftlich zur Feststellung aufgefordert werden, und zwar: Bei Postsendungen innerhalb 24 Stunden nach Abnahme, bei Bahnsendungen spätestens innerhalb 7 Tagen nach Abnahme.
Bei Kraftfahrzeugtransporten: Schäden sind vor Abnahme des Gutes durch Protokoll des Fahrers sowie der Begleitpersonen über den Hergang des Schadens bestätigen zu lassen. Schäden durch Transportmittelunfall, Feuer. Diebstahl oder Unterschlagung sind der Polizeibehörde zu melden. In allen Fällen ist die verantwortliche Stelle (Fuhrunternehmer oder Eigentümer des Beförderungsmittels) für den erlittenen Schaden in voller Höhe haftpflichtig zu machen. Zum Schadensnachweis sind einzurechnen
a) die Fakturen oder beglaubigte Abschriften derselben,
b) Beförderungspapiere (Frachtbrief, Expreßkarte, Gepäckschein, Ladeschein und dgl.) mit einer Rechtsübertragung des Empfängers an unsere Gesellschaft (bei Postsendungen und Sendungen, die nicht in den Besitz des Empfängers gelangt sind, hat der Absender die Rechte an uns zu übertragen),
c) die Schadenrechnung. Außerdem sind folgende Unterlagen beizubringen:
Bei Eisenbahntransporten: die bahnamtliche Tatbestandsaufnahme.
Bei Postsendungen: die Schadensbescheinigung des zuständigen Postamtes sowie die Bescheinigung der Post über die Höhe der eventuell gezahlten Entschädigung.
Bei Transporten mit Kraftfahrzeugen oder Fuhren: Bericht des Fahrzeugführers sowie eine Stellungnahme des Fuhrunternehmers oder des Eigentümers des Beförderungsmittels.
Die sorgfältige Beachtung dieser Vorschriften sowie die Einsendung vollständiger Unterlagen beschleunigen die Schadensabwicklung. Wir haften nicht für Transportschäden. Mit der ordnungsgemäßen Verpackung und Aufgabe der Ware an das Beförderungsunternehmen geht die Gefahr der Ware auf den Käufer über. Sollte uns wegen Nichtbeachtung der vorstehenden Vereinbarungen ein Schaden entstehen, ist uns der Käufer zum Schadensersatz verpflichtet. Die Beweislast für die Vornahme der zur Wahrung der Rechte aus der Transportversicherung notwendigen Maßnahmen trägt der Käufer.

XIV. Aufrechnungsverbot
Das Recht des Käufers, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

XV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferwerkes oder des Werklagers. Bei Nicht-Kaufleuten folgt daraus jedoch nicht der Gerichtszuständigkeit nach § 29 II ZPO. Im Falle eines Verkaufs an Kaufleute gilt in allen Fällen Heidelberg als Wahlgerichtsstand.

XVI. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner, der vorstehend genannten Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen zur Folge.

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